Steuern sind
Vertrauenssache
Im Ruhrgebiet und in Westfalen schätzt man, dass mit einer klaren Sprache Dinge auf den Punkt gebracht werden. Das ist das, was wir unseren Mandanten gerne bieten. Steuerberatung auf Augenhöhe für die individuelle und erfolgreiche Entwicklung ihrer Vorhaben.
Kompetente Beratung für Unternehmen, Vereine und Privatpersonen. Durch über zwei Generationen gesammelte Erfahrung und ständige Weiterentwicklung. Mit nachhaltiger Strategie und kreativen Lösungen. Darauf können Sie sich verlassen.
Als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Geschäftsführer einer Gesellschaft haben sie vielfältige Herausforderungen zu meistern. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie in allen Bereichen Ihrer betrieblichen Tätigkeit zu unterstützen und Sie mit einem umfassenden Leistungsangebot zu Ihrem unternehmerischen Erfolg zu führen.
Für Ihren größtmöglichen Erfolg beraten wir stets umfassend und lösungsorientiert. Hierbei setzen wir engagiert unsere Erfahrungen und Kenntnisse ein. Damit sorgen wir für eine optimale Steuerbelastung, die nur so hoch ist, wie nötig. Das Gespräch mit unseren Mandanten über seine aktuelle Situation und Lebensplanung ist wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Dazu gehört auch das engagierte Vertreten Ihrer Interessen vor Finanzbehörden und, soweit erforderlich, im Finanzgerichts- und Steuerstrafverfahren. Die Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen, gehört ebenfalls zu unserem Tagesgeschäft.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen inklusive der erforderlichen Steuererklärungen gehören zu unseren Kernkompetenzen. Diese erstellen wir mit dem Ziel, immer das Optimale für unsere Mandanten herauszuholen. Die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist dazu unerlässlich, um die Möglichkeiten des ständig komplexer werdenden Steuerrecht auszuschöpfen.
Neben der kompetenten Beratung und unserer Funktion als Schnittstelle zur Finanzverwaltung, gehört die Erstellung von Steuererklärungen und der Prüfung von Steuerbescheiden zu unseren beruflichen Grundaufgaben. Wir erstellen für Sie Ihre Steuer- und Feststellungserklärungen unter Ausnutzung der vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir überprüfen Ihre Steuerbescheide, übernehmen für Sie die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und führen gegebenenfalls notwendige Rechtsbehelfsverfahren.
Aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellen wir Ihre Finanzbuchhaltung. Soweit wie möglich nehmen wir Ihnen die sprichwörtliche „Last mit dem Papierkram“ ab. Wir bieten Ihnen ein Rundumsorglospaket mit allen Leistungen von der Belegverarbeitung, der Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen bis hin zur elektronischen Abgabe der Steueranmeldungen. Dabei halten wir Sie regelmäßig über den Stand Ihres Unternehmens auf dem Laufenden und geben Ihnen einen Überblick über die finanzielle Entwicklung Ihres Unternehmens.
Damit Sie sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, übernehmen wir für Sie auch umfangreiche Teile der Lohnbuchführung. Wir erstellen für Sie die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die An- und Abmeldung von Arbeitnehmern, führen die erforderlichen Meldungen (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung) durch und begleiten Sie bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.
Sie wollen weg vom Papier? Dann sind Sie bei uns richtig. Mit „Unternehmen online“ der DATEV stellen wir Ihnen eine internetbasierte Arbeitsplattform zur Verfügung. Diese Plattform ermöglicht Ihnen unter anderem den papierlosen Austausch von Belegen. Einfach die entsprechenden Belege einscannen und hochladen. So bleiben die Belege bei Ihnen vor Ort und sind über die Plattform stets digital griffbereit. Gehen Sie mit in die Zukunft und nutzen Sie das digitale Angebot.
Sie haben eine Geschäftsidee, wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen kaufen oder sich daran beteiligen? In einem Vorgespräch ermitteln wir Ihren persönlichen Beratungsbedarf zu Ihrem Gründungsvorhaben. Gleich von Beginn stehen wir an Ihrer Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit.
Der schnelle Fortschritt des Internets, konjunkturelle und politische Bewegungen können negative Auswirkungen auf ihr Unternehmen haben. Wir begleiten Sie im Krisenfall bei Bankgesprächen, erstellen bei Bedarf die für die Kreditvergabe notwendigen Finanzplanungen und begleiten Sie auch in anderen Belangen sicher und verlässlich durch die Krise.
Wenn Sie sich eines Tages aus der Geschäftsführung zurückziehen möchten oder müssen, sollte frühzeitig und vorausschauend für die Nachfolge geplant werden. Ob Familiennachfolge, Nachfolge durch angestellte Dritte oder ein Unternehmensverkauf. Wir beraten Sie frühzeitig über die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Auf einem Bierdeckel kann man zwar die Zeche festhalten, aber immer noch keine Steuererklärung erstellen. Jedes Jahr ändern sich die steuerlichen Vorschriften und es kommen neue Besonderheiten hinzu. Sie können Ihre Zeit angenehmer verbringen, als stundenlang Formulare zu studieren, Eintragungen vorzunehmen und dann auch noch Geld zu verschenken. Nutzen Sie die Zeit für sich und geben Sie Ihre Steuererklärung in professionelle Hände.
Jedes Jahr heißt es, es soll einfacher werden und jedes Jahr wird das deutsche Steuerrecht komplizierter. Den Überblick über Gesetze und Neuerungen zu behalten ist, für Laien, fast unmöglich. Professionelle Beratung zahlt sich aus. Wir befassen uns täglich mit den Neuregelungen zu Fahrtkosten, Sonderausgaben, Arbeitszimmern, Handwerkerrechnungen, außergewöhnlichen Belastungen und so weiter. Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie sich beraten.
Reichen Sie uns Ihre Unterlagen ein und wir übernehmen die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Sollten Sie an einer Grundstücks- oder Erbengemeinschaft beteiligt sein, so erstellen wir auch die benötigten Feststellungserklärungen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung, prüfen Steuerbescheide und führen gegebenenfalls Rechtsbehelfsverfahren.
Sie wollen weg vom Papier? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Mit der Nutzung unserer digitalen Prozesse stellen Sie uns Ihre Belege zur Steuererklärung digital zur Verfügung. Mit „Meine Steuern“ der DATEV steht Ihnen eine internetbasierte Arbeitsplattform zur Verfügung. Diese Plattform ermöglicht z.B. den papierlosen Austausch von Belegen. Einfach die entsprechenden Belege einscannen und hochladen. So bleiben auch die Belege bei Ihnen vor Ort und sind stets griffbereit. Gehen Sie mit in die Zukunft und nutzen Sie das digitale Angebot.
Ob Sportverein, Förderverein, Schützen- oder Karnevalsverein. Auch hier verlangt das Finanzamt regelmäßig Rechenschaft. Insbesondere muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Gemeinnützigkeit weiterhin vorhanden sind. Werden zusätzlich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, entstehen weitere Deklarationspflichten. In diesem Gebiet des Spezialsteuerrechts stehen wir gern an Ihrer Seite.
Auch (gemeinnützige) Vereine sind Steuersubjekt. Daher ist jeder Verein verpflichtet, seine Gründung beim Finanzamt anzuzeigen. Auch Vereine, die nur geringe Einnahmen durch die Mitgliedsbeiträge erzielen, sind von der Meldepflicht betroffen. Wir beraten Sie bei Gründung eines Vereins und prüfen, ob gemeinnützige Zwecke verfolgt werden.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Finanzbuchführung und der Vermögensübersichten. Sofern satzungsgemäß vorgesehen auch die Erstellungen von Jahresabschlüssen. Mit den Vermögensübersichten erhalten Sie einen Überblick über die wirtschaftliche Situation im Verein. Zudem dient die Vermögensübersicht als Grundlage für die Mittelverwendung und für die Erstellung der erforderlichen Erklärungen für das Finanzamt.
Ein gemeinnütziger Verein darf seine Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen auch zeitnah eingesetzt werden. Die Mittelverwendungsrechnung dient hierfür als Nachweis. Damit wird dokumentiert, dass der Erwerb und die Verwendung der Mittel nicht gegen Steuergesetze für steuerbegünstigte Körperschaften verstoßen.
Mit der Abgabe der Steuererklärung wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung weiterhin gegeben sind. Die Steuervergünstigung wird gewährt, wenn sich aus der Satzung ergibt, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt, dass dieser Zweck den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht und dass er ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird. Erforderlich ist weiterhin, dass die tatsächliche Geschäftsführung diesen Satzungsbestimmungen entspricht.
Für Unternehmen aus der Baubranche gibt es viele rechtliche Besonderheiten zu beachten. Im Bereich der Löhne und Gehälter erledigen wir die mit dem Betrieb eines Bauunternehmens verbundenen Meldepflichten bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Sozialkassen. Ebenso gehören die Anforderungen und rechtlichen Besonderheiten von Architekten, Bauträgern, Generalunternehmern, Bauherren- und Arbeitsgemeinschaften zu unserem Tagesgeschäft.
Für Immobilienbesitzer übernehmen wir die Deklaration der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Verwaltung Ihrer Objekte. Hierzu führen wir Buch über Ihre Mieteinnahmen und Mietrückstände und unterstützen Sie bei Erstellung der Nebenkostenabrechnungen. Wir beraten Sie zudem beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien. Bei umfangreichem Immobilienvermögen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Konzepte zum Vermögensaufbau. Hierbei steht der Vermögensaufbau im Vordergrund und wird ergänzt um steuerliche Aspekte.
Für unsere vermögenden Privatkunden erstellen wir maßgeschneiderte Fahrpläne zum weiteren steueroptimierten Vermögensaufbau und Vermögenserhalt. Hierbei berücksichtigen wir sämtliche steuerlichen Gestaltungsspielräume und die persönliche Situation unserer Mandanten gleichermaßen. Ob Holdingstrukturen, vermögensverwaltende Personen- und Kapitalgesellschaften oder vorweggenommene Erbfolge. Profitieren Sie von der mehr als 100-jährigen Erfahrung meiner Familie im Steuerrecht.