
STEUERBERATUNG FÜRBAU & HANDWERK
Leistungen
Ihr Steuerberater für Bau und Handwerk in Lünen und Dortmund
Kaum eine Branche hat so viele steuerliche und rechtliche Besonderheiten wie der Bau: Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG, die Bauabzugsteuer und die Freistellungsbescheinigung zählen hier zum Alltag — wir sorgen dafür, dass Sie dabei auf der sicheren Seite sind. Im Bereich der Löhne und Gehälter erledigen wir die Meldepflichten, die mit dem Betrieb eines Bauunternehmens verbunden sind — bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Sozialkassen. Auch die Anforderungen und rechtlichen Besonderheiten von Architekten, Bauträgern, Generalunternehmern, Bauherren- und Arbeitsgemeinschaften gehören zu unserem Tagesgeschäft. Kurz: Wir kennen Ihre Baustellen.
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